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Aktuelles
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Musik im Gottesdienst ab 16. April 2022

Mit den Änderungen der Schutzmaßnahmen im öffentlichen Bereich gilt auch in Gottesdiensten wieder die Empfehlung, FFP2-Masken zu tragen. Gemeindegesang ist weiterhin ohne Einschränkung möglich..

 

Gemeindegesang

Mit der Rahmenordnung zur Feier öffentlicher Gottesdienste, gültig ab 16. April 2022, ist Gemeindegesang ohne jede Einschränkung möglich.

 

 

Musizieren von Chören, Vokal- und Instrumentalensembles im kirchlichen Bereich

 

Singen und Musizieren im Kirchenraum

Für das Singen im Kirchenraum ist gemäß Rahmenordnung zu beachten:

  • Das Tragen einer FFP2-Maske ist bei Betreten und Verlassen der Kirche (bzw. des Gottesdienstraumes) verpflichtend .

  • Darüber hinaus ist das Tragen einer FFP2-Maske empfohlen - auch für ChorsängerInnen, sofern nicht gesungen wird.

Proben

Proben und Konzerte gelten als Zusammenkünfte (2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung – 2. COVID-19-BMV vom 14.4.2022, § 7).

Für Proben und Konzerte gelten die Regelungen » des Österreichischen Chorverbands.

 

Die Kirchenmusikkommission appelliert an die Eigenverantwortung aller Chorverantwortlichen und ChorsängerInnen und empfiehlt zusätzliche das Einhalten folgender Schutzmaßnahmen – auch beim Singen in Gottesdiensten:

 

  • 3G-Nachweis

  • regelmäßiges Testen vor Proben und Auftritten

  • Einhalten von größeren Abständen

  • Hinweise auf das Einhalten der allgemeinen Hygieneregeln (Handdesinfektion, Handhygiene, Niesen in die Armbeuge, ...)

  • regelmäßiges Lüften

  • keine Teilnahme an der Probe bei einschlägigen Symptomen oder nach Kontakt mit erkrankten Personen

 

 

Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz

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    Zusatzinformationen:

    AKM für Musik im Gottesdienst

    AKM-Meldungen für musikalische Aufführungen im Gottesdienst verursachen für die Pfarren keine Kosten, sind aber in jedem Fall wichtig.

    mehr: AKM für Musik im Gottesdienst

    Das neue Gotteslob

    Grafik: Monika Bartholomé


     

    Offene Stellen für Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker in Österreich

     

    mehr: Offene Stellen für Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker in Österreich

    STELLENAUSSCHREIBUNG: Stiftsorganist:in Kloster Einsiedeln

    Das Kloster Einsiedeln, Schweiz, sucht ab Herbst 2026 einen Stiftsorganisten / eine Stiftsorganistin. Es handelt sich um eine 70-80%-Stelle mit liturgischen, konzertanten und organisatorischen Verpflichtungen. 

     

    Bewerbungsschluss ist der 15. März 2025

     

    Hier geht's zur Ausschreibung

    Das aktuelle Heft

    Heft 1/ 2025

    mehr: Das aktuelle Heft

    Neue Website: KIRCHENMUSIK FÜR IHRE HOCHZEIT

    Die Österreichische Kirchenmusikkommission bietet auf einer neuen Website Auswahlhilfen und Erläuterungen für die musikalische Gestaltung einer kirchlichen Trauung.

    mehr: Neue Website: KIRCHENMUSIK FÜR IHRE HOCHZEIT

    Sing Halleluja

    Um die Gestaltung von Messen zu erleichtern, hat die Fachkommission für Neues Geistliches Lied österreichische Komponistinnen und Komponisten eingeladen Hallelujas und Rufe vor dem Evangelium für alle 3 Lesejahre zu gestalten. 

     

    Zu den Halleluja-Versen

    Rechtliches zum Streaming von Gottesdiensten

     

    mehr: Rechtliches zum Streaming von Gottesdiensten

    Gotteslob - Begleitpublikationen

    » Folder zum Download

    Deutsches Musikinformationszentrum

    mehr: Deutsches Musikinformationszentrum

    Die Gotteslob-Online-Konkordanz

    Welches Lied findet sich wo im "neuen" Gotteslob? Hier finden Sie die Antwort.

    Eine grdruckte Ausgabe der Konkordanz finden Sie hier.

     

    Zur Suchmaske: Die Gotteslob-Online-Konkordanz

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    Kontakt

    Österreichische Kirchenmusikkommission

    St.-Peter-Bezirk 1, Stiege 2

    5020 Salzburg

     

    Email:

    sekretariat@kirchenmusikkommission.at

    office@singendekirche.at

     

    Telefon +43 1 51611-1250

    DVR-0029874 (046)

     

    Bürozeiten:

    Mo – Fr 8:00 – 12:00 Uhr 

    Österreichische Kirchenmusikommission
    Sankt-Peter-Bezirk 1, Stiege 2
    A-5020 Salzburg

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